City Tax

Heidelberg führt zum 1. Oktober 2025 eine "City Tax" ein

Übernachtungsgäste in Heidelberger Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben müssen ab 1. Oktober 2025 vor Ort pro Person und Übernachtung 3,50 Euro als Abgabe an die Stadt entrichten. Das hat der Heidelberger Gemeinderat in seiner Sitzung am 5. Juni 2025 beschlossen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Übernachtungssteuer greift sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten. Die Beherbergungsbetriebe müssen die Übernachtungssteuer vom Gast einziehen und führen diese an die Stadt Heidelberg ab.

Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Darunter fallen neben Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen und Motels auch Privatzimmer und Ferienwohnungen, wie sie beispielsweise über Portale wie Airbnb gebucht werden können; außerdem auch Camping- und Reisemobilplätze sowie ähnliche Einrichtungen, die gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellen.

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